Leutkircher kaufen ihren Bahnhof

Eine im Oktober 2010 zu gründende Genossenschaft erwirbt das Bahnhofsgebäude auf Erbpacht von der Stadt Leutkirch. Je nach Grundstücksgröße muss die Genossenschaft dann jährlich an die Stadt Leutkirch eine Erbpacht von rund 10.000 Euro bezahlen. Die Genossenschaft versucht bis zu 1000 Genossenschaftsanteile an möglichst viele Bürger und Unternehmer, die einen Bezug zur Region Leutkirch haben, zu verkaufen. Ein Genossenschaftsanteil hat eine Wert von 1.000 Euro. Mit einer Million Bürgerkapital könnte das nötige Eigenkapital für die Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden.

Alle Anteilseigner wählen einen ehrenamtlichen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt einen ehrenamtlichen Vorstand. Die Genossenschaft erstellt ein Nutzungskonzept, saniert den Bahnhof, sucht solvente Mieter und kümmert sich um den laufenden Geschäftsbetrieb.

Aus den erwirtschafteten Erträgen werden die laufenden Kosten wie z.B. die Versicherungen, die Hausverwaltung, usw. beglichen, Rückstellungen gebildet und Steuern bezahlt. Der verbleibende Gewinn kann nach Beschluss der Generalversammlung an die Anteilseigner als jährliche Dividende ausgeschüttet werden oder in die Rücklagen eingestellt werden. Während der Sanierungsphase, die hauptsächlich im Jahr 2011 und 2012 stattfindet, werden keine Erlöse erzielt und somit kann im ersten und zweiten Jahr keine Dividende ausgeschüttet werden. Im dritten Jahr kann es je nachdem wann die Bahnhofsanierung komplett fertiggestellt ist zu einer kleinen Ausschüttung kommen. Spätestens im dritten Jahr dürfte aus heutiger Sicht nichts dagegen sprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft eine Verzinsung ihrer Anteile erhalten.

Eine nachhaltige Verzinsung der Anteile mit ca. 2 %* im Jahr scheint auf Basis der momentan vorliegenden Eckdaten derzeit realistisch. Eine Verzinsung der Genossenschaftsanteile kann aber grundsätzlich nicht garantiert werden. Ferner sind exklusiv für die Genossenschaftsmitglieder zwei Mal im Jahr besondere Veranstaltungen im Bahnhof geplant. Die Genossenschaftsanteile können zum Nennwert mit einer Kündigungsfrist jederzeit an die Genossenschaft zurückverkauft werden oder an Dritte übertragen werden. Eine Nachschusspflicht wird laut Satzung ausgeschlossen.

*Eine Verzinsung kann nicht garantiert werden. Eine Verzinsung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Bahnhofsgenossenschaft ab. Wie bei jedem wirtschaftlichen Unternehmen gibt es Risiken. Die Initiatoren gehen aber davon aus, dass diese Risiken überschaubar sind und nicht über das Risiko anderer Vermietungen und Verpachtungen hinausgeht.